*Äußerung der geprüften Stelle gemäß § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung
für den Magistrat der Stadt Wien, Anhang 1 (Sonderbestimmungen für das Kontrollamt)
An den
Gemeinderat
Im Sinne des § 73 Abs. 7 der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien legt das Kontrollamt im
Folgenden
seinen Tätigkeitsbericht über das Verwaltungsjahr 2008 vor. Dieser beinhaltet 122 Prüfberichte
und 16 von
den geprüften Stellen gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien,
Anhang 1
(Sonderbestimmungen für das Kontrollamt), abgegebene Stellungnahmen. Die insgesamt 138 Geschäftsstücke
wurden vom
Kontrollausschuss in dessen Sitzungen vom 17. September 2008, 15. Oktober 2008,
20. November 2008, 09. Februar 2009, 02. April 2009 und 12. Mai 2009
behandelt.
Es liegt in der Aufgabenstellung einer Prüfungseinrichtung, Verbesserungspotenziale aufzuzeigen und
Empfehlungen
auszusprechen. Das führt u.a. dazu, dass viele positive Aspekte unerwähnt bleiben. Aus den Berichten
des Kontrollamtes
sollte daher nicht auf die Stadtverwaltung in ihrer Gesamtheit geschlossen werden, welche ihre
Aufgaben mit hoher Qualität
und mit großem Einsatz im Interesse der Wiener Bevölkerung erfüllt.