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MA 21 A, Prüfung der Bebauungsbestimmungen für ein Bauvorhaben in Wien 19
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In einem an das Kontrollamt gerichteten Schreiben bezweifelte ein Beschwerdeführer die Zulässigkeit der Umsetzung eines geplanten Bauvorhabens auf einer Liegenschaft in Wien 19. Als Ergebnis der Einschau in den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan konnte die vom Beschwerdeführer vermutete Manipulation der bisher gültigen Verhältnisse ausgeschlossen werden, weil die Rechtslage durch eine seit 1953 nahezu unveränderte Weiterführung der Bebauungsbestimmungen früherer Flächenwidmungs- und Bebauungspläne gekennzeichnet war.
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