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Wiener Krankenanstaltenverbund, Prüfung der Ausgaben der Anstalten des Wiener Krankenanstaltenverbundes für den externen Gefahrgutbeauftragten
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Zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher
Güter haben Unternehmen - so auch Einrichtungen der Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenverbund"
- Gefahrengutbeauftragte (GGB) zu benennen, wobei im Sinne
des Gefahrengutbeförderungsgesetzes die Funktion des GGB von Mitarbeitern des
Unternehmens selbst oder einer ihm nicht angehörenden Person wahrzunehmen ist.
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