RECHTSGRUNDLAGEN

Das Kontrollamt ist eine nach der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien berufene unabhängige und weisungsfreie Einrichtung. Es prüft die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung der Gemeinde einschließlich ihrer Einrichtungen in formeller, sachlicher und sicherheitstechnischer Hinsicht und wirkt gutachtlich bei Organisationsfragen oder Regelungen des Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesens mit. Dabei beschränkt es sich nicht auf die bloß rechnungsmässige Prüfung, sondern weist auch auf die Möglichkeit der Verminderung oder Vermeidung von Ausgaben sowie auf die Möglichkeit der Erhöhung oder Schaffung von Einnahmen hin und nimmt darauf Bedacht, ob den Interessen der Stadt Wien entsprochen ist.


Der Kontrollamtsdirektor ist der Vorstand des dem Kontrollamt zugeteilten Personals. Er wird vom Gemeinderat auf die Dauer von fünf Jahren gewählt, wobei eine Wiederwahl möglich ist. Ihm obliegt die Leitung des Amtes, die Überwachung des Personals und die Zuteilung der Geschäfte. Er hat auch die Aufteilung der Prüfbereiche auf die Gruppen und Abteilungen des Kontrollamtes durchzuführen.


Bei der Anordnung und Durchführung von Prüfungen unterliegt er keinerlei Weisungen.


Das Personal des Kontrollamtes wird nach Vorschlag des Kontrollamtsdirektors vom Bürgermeister zugeteilt und ist nur an die Weisungen des Kontrollamtsdirektors gebunden.


Den Prüforganen ist jede Mitwirkung bei einer Rechnungs- oder Kassenführung der Gemeinde, einer ihrer Prüfung unterliegenden Unternehmung oder Einrichtung verboten; sie dürfen auch Organen solcher Unternehmungen und Einrichtungen nicht angehören.


Mündliche und schriftliche Auskünfte in Angelegenheiten des Wirkungskreises des Kontrollamtes erteilt ausschließlich der Kontrollamtsdirektor.



Ausgewählte Normen und Informationen zum Thema:

Wiener Stadtverfassung
Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien (GOM)
Auszug aus der Geschäftseinteilung 
Geschäftsordnung für die Ausschüsse, Unterausschüsse und Kommissionen des Gemeinderates der Stadt Wien
Kontrollausschuss-Mitglieder


e-mail: post@kontrollamt.wien.gv.at